AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von sebarista – Premium Coffee Catering, Inhaber Sebastian Lehner, im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Coffee-Catering bei Veranstaltungen, Firmenevents, Hochzeiten und privaten Feiern.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot von Sebarista vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wird.
3. Leistungsumfang
Sebarista erbringt die im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungen im Bereich Coffee-Catering.
Diese können insbesondere umfassen:
- Bereitstellung eines Coffee Carts oder Coffee Trailers
- Zubereitung von Kaffeespezialitäten
- Bereitstellung von Equipment und Zubehör
- Barista-Service während der vereinbarten Servicezeit
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen bestätigten Angebot.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sebarista behält sich vor, eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswertes bei Buchung zu verlangen.
Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen.
Bei kurzfristigen Buchungen kann der Gesamtbetrag sofort fällig sein.
5. Servicezeit
Die vereinbarte Servicezeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Eine Verlängerung der Servicezeit ist nach Verfügbarkeit möglich und wird zusätzlich berechnet.
Verzögert sich der Beginn der Veranstaltung, verlängert sich die vereinbarte Servicezeit nicht automatisch.
6. Voraussetzungen am Veranstaltungsort
​Der Auftraggeber stellt sicher, dass folgende Voraussetzungen am Veranstaltungsort erfüllt sind:-
- Geeigneter und ebener Stellplatz für Coffee Cart oder Coffee Trailer
- Ausreichende Fläche für Aufbau und Betrieb
- Zugang zum Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt
- Stromanschluss (230 V), sofern nichts anderes vereinbart wurde
​
Bei Veranstaltungen im Freien hat der Auftraggeber außerdem für einen geeigneten und wettergeschützten Standort zu sorgen, sodass Equipment und Personal vor Regen, starkem Wind oder anderen Witterungseinflüssen geschützt sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
​
Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kann sebarista die vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt erbringen. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
7. Aufbau und Abbau
Der Aufbau erfolgt rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn, sofern der Zugang zum Veranstaltungsort gewährleistet ist. Der Abbau erfolgt nach Ende der vereinbarten Servicezeit.
8. Getränkemengen und Kapazität
Die Bereitstellung von Getränken erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Veranstaltungsdauer sowie der im Angebot kalkulierten Personenzahl.
Die tatsächlich ausgegebene Getränkemenge kann je nach Veranstaltung variieren.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Mindest- oder Höchstanzahl an Getränken besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
9. Stornierung durch den Auftraggeber
Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags gelten folgende Regelungen:
- bis 30 Tage vor Veranstaltung → kostenfrei
- 29 bis 14 Tage vorher → 30 % des Auftragswertes
- 13 bis 7 Tage vorher → 50 % des Auftragswertes
- weniger als 7 Tage vorher → 80 % des Auftragswertes
Bereits entstandene Kosten können zusätzlich berechnet werden.
10. Haftung
Sebarista haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet sebarista auch bei einfacher Fahrlässigkeit gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber haftet für Schäden an Equipment, Maschinen oder sonstigen Gegenständen von sebarista, die durch Gäste, Veranstaltungsbesucher oder sonstige Dritte während der Veranstaltung verursacht werden, sofern diese nicht auf Verschulden von sebarista zurückzuführen sind.
Sebarista ist berechtigt den Betrieb vorübergehend einzustellen oder zu unterbrechen, sofern die Sicherheit von Personal oder Equipment gefährdet ist.
11. Höhere Gewalt
Kann eine Veranstaltung aufgrund von Umständen höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse) nicht stattfinden, bemühen sich beide Parteien um eine einvernehmliche Terminverschiebung.
​
12. Fotos und Videoaufnahmen
Sebarista ist berechtigt, während der Veranstaltung entstandene Fotos oder Videoaufnahmen des Setups zu Marketingzwecken zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
​​
​
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmens in Augsburg.