AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von sebarista - Premium Coffee Catering, Inhaber Sebastian Lehner, im
Zusammenhang mit der Bereitstellung von Coffee- und Matcha-Catering bei Veranstaltungen, Firmenevents, Hochzeiten und privaten Feiern.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot von sebarista vom Auftraggeber in Textform bestätigt wird. Die verbindliche Reservierung des
Veranstaltungstermins erfolgt nach Maßgabe der unter Ziffer 4 geregelten Zahlungsbedingungen.
3. Leistungsumfang
Sebarista erbringt die im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungen. Diese können insbesondere umfassen:
• Bereitstellung eines Coffee Carts oder Coffee Trailers
• Zubereitung von Kaffee- und Matchaspezialitäten
• Bereitstellung von Equipment und Zubehör
• Barista-Service während der vereinbarten Servicezeit
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen bestätigten Angebot.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Anfahrt
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Mit der Buchungsbestätigung wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von 10 % der vereinbarten Auftragssumme fällig. Erst mit Eingang der
Reservierungsgebühr gilt der Veranstaltungstermin als verbindlich reserviert.
Bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin sind weitere 40 % der vereinbarten Auftragssumme fällig.
Die verbleibenden 50 % sowie etwaige während der Veranstaltung entstandene Zusatzleistungen, beispielsweise eine Verlängerung der Servicezeit,
werden nach der Veranstaltung mit der Abschlussrechnung abgerechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Reservierungsgebühr sowie weitere bereits
geleistete Zahlungen werden vollständig auf die vereinbarte Auftragssumme angerechnet.
Anfahrt: Eine einfache Entfernung von bis zu 30 km ab Augsburg ist im vereinbarten Preis enthalten. Bei größeren Entfernungen werden die über 30
km hinausgehenden Streckenkilometer für Hin- und Rückfahrt mit 0,50 EUR je gefahrenem Kilometer berechnet.
Zusätzliche veranstaltungsbezogene Kosten, insbesondere Park-, Zufahrts- oder erforderliche Genehmigungsgebühren, die für die Durchführung der
vereinbarten Leistung entstehen, können dem Auftraggeber nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.
5. Servicezeit und zusätzliche Wartezeiten
Die vereinbarte Servicezeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Eine Verlängerung der Servicezeit ist nach Verfügbarkeit möglich und wird zusätzlich
berechnet. Verzögert sich der Beginn der Veranstaltung aus Gründen, die nicht von sebarista zu vertreten sind, verlängert sich die vereinbarte Servicezeit
nicht automatisch.
Entstehen durch vom Auftraggeber oder Veranstaltungsort verursachte Verzögerungen zusätzliche Warte-, Aufbau- oder Abbauzeiten, können diese
entsprechend dem vereinbarten bzw. üblichen zusätzlichen Zeitaufwand berechnet werden.
6. Voraussetzungen am Veranstaltungsort
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für den vereinbarten Aufbau und Betrieb erforderlichen Voraussetzungen am Veranstaltungsort erfüllt sind. Hierzu
gehören insbesondere:
• ein geeigneter und ebener Stellplatz für Coffee Cart oder Coffee Trailer
• ausreichende Fläche für Aufbau und Betrieb
• Zugang zum Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt
• ein geeigneter Stromanschluss (230 V oder 400 V), entsprechend den im Angebot vereinbarten technischen Anforderungen
Bei Veranstaltungen im Freien sorgt der Auftraggeber außerdem für einen geeigneten und wettergeschützten Standort, sodass Equipment und Personal
insbesondere vor Regen, starkem Wind und sonstigen erheblichen Witterungseinflüssen geschützt sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Sind die vereinbarten Voraussetzungen nicht erfüllt und kann sebarista die Leistung deshalb nicht oder nur eingeschränkt erbringen, bleibt der
Vergütungsanspruch bestehen, soweit die Ursache aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers stammt.
7. Aufbau und Abbau
Der Aufbau erfolgt rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn, sofern der Zugang zum Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt gewährleistet ist. Der
Abbau erfolgt nach Ende der vereinbarten Servicezeit.
8. Getränkemengen und Kapazität
Die Bereitstellung von Getränken erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Veranstaltungsdauer sowie der im Angebot kalkulierten Personenzahl. Die
tatsächlich ausgegebene Getränkemenge kann je nach Veranstaltung variieren.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Mindest- oder Höchstanzahl an Getränken besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
9. Änderungen der Personenzahl und des Leistungsumfangs
Grundlage für die Kalkulation sind die im bestätigten Angebot vereinbarte Personenzahl, Servicezeit und der vereinbarte Leistungsumfang.
Änderungen der Personenzahl, Servicezeit oder des Leistungsumfangs sind sebarista so früh wie möglich mitzuteilen.
Erhöht sich die Personenzahl oder der vereinbarte Leistungsumfang, ist sebarista berechtigt, die Vergütung entsprechend dem zusätzlichen Personal-,
Waren-, Equipment- und Zeitaufwand anzupassen. Die Umsetzung zusätzlicher Leistungen erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
Übersteigt die tatsächliche Personenzahl am Veranstaltungstag die im Angebot vereinbarte Personenzahl und fällt die Veranstaltung dadurch in eine
höhere vereinbarte Preisstaffel, ist sebarista berechtigt, die Differenz zur entsprechenden Preisstaffel nachträglich in Rechnung zu stellen. Soweit keine
Preisstaffel einschlägig ist, kann der hierdurch entstehende zusätzliche Leistungs- und Warenaufwand nachträglich berechnet werden.
Eine nachträgliche Reduzierung der Personenzahl oder des Leistungsumfangs führt nicht automatisch zu einer Reduzierung der vereinbarten Vergütung.
Eine entsprechende Preisanpassung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
10. Stornierung durch den Auftraggeber
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück (Stornierung), werden folgende pauschale Stornogebühren auf Grundlage der vertraglich vereinbarten
Gesamtsumme berechnet:
• mehr als 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 10 % der vereinbarten Auftragssumme
• 30 bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % der vereinbarten Auftragssumme
• weniger als 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 70 % der vereinbarten Auftragssumme
Bereits geleistete Zahlungen werden auf die jeweilige Stornogebühr angerechnet. Übersteigen bereits geleistete Zahlungen die anfallende Stornogebühr,
wird der Differenzbetrag zurückerstattet. Übersteigt die Stornogebühr die bereits geleisteten Zahlungen, wird der Differenzbetrag in Rechnung gestellt.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass sebarista kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
11. Haftung und Sicherheit
Sebarista haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden,
die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von sebarista auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der für sebarista vorgesehene Arbeits- und Equipmentbereich während der Veranstaltung ausreichend
geschützt und für den ordnungsgemäßen Betrieb nutzbar bleibt.
Für Schäden an Equipment, Maschinen, Coffee Cart oder Coffee Trailer, die vom Auftraggeber oder von Personen, für deren Verhalten der Auftraggeber
rechtlich einzustehen hat, schuldhaft verursacht werden, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Sebarista ist berechtigt, den Betrieb vorübergehend einzustellen oder zu unterbrechen, wenn die Sicherheit von Personal, Gästen oder Equipment
gefährdet ist.
12. Höhere Gewalt und unverschuldeter Leistungsausfall
Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die von keiner Vertragspartei zu vertreten sind, nicht wie
vereinbart stattfinden, bemühen sich beide Parteien vorrangig um eine einvernehmliche Terminverschiebung.
Kann sebarista die vereinbarte Leistung aufgrund eines unverschuldeten, schwerwiegenden Umstands nicht oder nicht vollständig erbringen, wird der
Auftraggeber unverzüglich informiert. Sebarista bemüht sich, soweit zumutbar und möglich, um eine geeignete Ersatzlösung.
Soweit die vereinbarte Leistung endgültig nicht erbracht werden kann, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachten Leistungen
zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13. Fotos und Videoaufnahmen
Sebarista ist berechtigt, eigene Foto- und Videoaufnahmen des Coffee Carts, Coffee Trailers, des Setups, der Getränke und des eingesetzten
Equipments zu Referenz- und Marketingzwecken, insbesondere auf der eigenen Website und auf Social-Media-Kanälen, zu verwenden.
Erkennbare Personen werden nur veröffentlicht, sofern hierfür die erforderliche Einwilligung oder eine sonstige gesetzliche Berechtigung vorliegt.
Wünsche des Auftraggebers hinsichtlich Foto- und Videoaufnahmen während der Veranstaltung werden berücksichtigt, sofern diese vor oder während
der Veranstaltung mitgeteilt werden.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmens in Augsburg.